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SKL-Show Ausstrahlungsverbot

Die namhafte SKL Show „Tag des Glücks“ gibt es bereits seit einigen Jahren. Vor fünf Tagen wurde bereits die sechste Sendung aufgezeichnet, die einen Teilnehmer zum glücklichen Millionär machen sollte. ZAK hat sich nun jedoch quergestellt und verbindet den Machern der Show, diese im Fernsehen auszustrahlen.

SKL Show Tag des GlücksZahlreiche unbekannte Kandidaten, ihre prominenten Paten und gelungene Spiele in neuem Format sollten für jede Menge guter Laune bei der diesjährigen SKL Show „Tag des Glücks“ sorgen. Wenig glücklich erscheinen jedoch all die treuen Fernsehzuschauer, die die Ausstrahlung bereits sehnsüchtig erwartet haben. Die Sendung, die in den berühmten Bavaria Filmstudios auf die Beine gestellt wurde, darf nämlich nicht wie geplant ausgestrahlt werden.

Von Seiten des ZAK hat man ein striktes Verbot ausgesprochen – zum Leidwesen vieler SKL Show Fans. Die Auswirkungen für die Sendung kann man an dieser Stelle bereits erahnen.

Verbot für Ausstrahlung der SKL Show

Das bisher im TV-Format gestaltete Rahmenprogramm der SKL Show wird sich auf einen drastischen Einbruch einstellen müssen. Die Reichweite beschränkt sich nunmehr auf Internetnutzer, die die Webseite der Show besuchen und sich diese dort zu Gemüte führen. Die Landesmedienanstalt ist sicherlich positiv gestimmt, denn schon mehrfach gab es Zwist um diese Sendung, bei der es um die Suche nach einem neuen Millionär geht. Genau vor einem Jahr sprach die Medienanstalt ein Verbot zur Ausstrahlung des Formats sowie seiner bereits gelaufenen Shows aus. Das Vierte hielt sich jedoch nicht dran und sendete wider allen Verboten. Die Konsequenzen, mit denen der Sender rechnen muss, dürften recht heftig ausfallen, denn schließlich gibt es in Sachen Glücksspiel klare Grenzen, die zu keiner Zeit überschritten werden dürfen. In diesem Jahr zeigt sich die Medienanstalt noch strenger und setzt ein deutliches „Stopp“ für die Ausstrahlung der SKL Show sowie weiterer Formate dieser Art.

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Verstoß gegen Werbeverbot für öffentliche Gewinnspiele

ZAK, die Kommission für Zulassung und Aufsicht, machte deutlich, dass das Vierte mit der Ausstrahlung der SKL Show 2012 gegen das Werbeverbot für öffentliches Gewinnspiel verstieß. Da zum einen der Name SKL mehrfach erwähnt und auch das Logo vielfach eingeblendet wurde, bekam die Sendung einen stark werbenden Charakter. Darüber hinaus wurde in der Show klargemacht, dass nur Besitzer eines Loses der SKL Millionär werden können. Die SKL Gewinnshow wurde 2011 zur „besten Sendezeit“ vom Sender Das Vierte gezeigt. Durch die Aussprache des Verbots wird es den Zuständigen nunmehr nur noch möglich sein, ihre Show auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen. Diese ist ab 19:00 Uhr unter skl.de zu finden.

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