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Bowlingbahn Betreiber vor Gericht

Der Manager einer in Schweinfurt ansässigen Bowlingbahn muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Neben der Bahn betreibt er Spielautomaten, die mit Geld laufen. Um mehr von den Einnahmen zu haben, ordnete er über einen längeren Zeitraum hinweg alle Gelder, die in die Geräte geworfen wurden, der Bowlingbahn zu. Vor dem zuständigen Schöffengericht hatte er dies eingeräumt – mit der Begründung, dass er dadurch finanziell besser dasteht.

Einnahmen veruntreut

Aus gegebenem Anlass lautet die Anklage auf Veruntreuung in insgesamt 56 Fällen – diese konnte ihm das zuständige Gericht in den USA nachweisen. Insgesamt erwirtschaftete der Mann rund 56.000 Dollar zusätzlich – die eigentlich anders hätten besteuert werden müssen. Die Fälle ziehen sich über vier Jahre. Angefangen hatte der Betreiber der Bowlingbahn im Jahr 2009 damit, zumindest einen Teil der Erlöse aus den Spielautomaten falsch zu buchen. 2013 ist genau das dann aufgefallen.

Glücksspiel und Bowling vermischt  – Gericht ermittelt

In Amerika gibt es zum Thema Glücksspieleinnahmen ganz klare Regelungen. Der Manager hätte die Einnahmen auf das korrekte Konto des Spielautomatenaufstellers buchen müssen – nach Abzug seines Eigenanteils, der im Vorfeld rechtlich festgelegt wurde. Allerdings gab der Angeklagte jetzt vor Gericht zu, das Geld eben lieber in sein Bowlingcenter zu stecken. Über Jahre hinweg ist das auch überhaupt nicht aufgefallen. Deshalb war der Mann der Meinung, alles sei in Ordnung. Es gab schließlich keine Kontrollen. Ebenfalls vergaß er mehr oder weniger aus Versehen, die Buchung anständig aufzuzeichnen. Immerhin: Das Geld soll er nicht zu seinem privaten Vergnügen missbraucht haben, sondern zum Erhalt und Betrieb der Bahn.

Ausgang unklar – Verfahren ausgesetzt

Ob die Aussagen des Angeklagten tatsächlich so stimmen, das muss das Gericht herausfinden. So weit es geht, werden in den kommenden Wochen Nachermittlungen angestellt. Belegen konnte der 58 Jahre alte Bowlingbahn Betreiber seine Aussage nämlich nicht. Es fehlen Belege, aus denen hervorgeht, dass das Geld tatsächlich in die Bahn und nicht in die eigene Tasche geflossen ist. Neben der Untreue hat der Mann ein weiteres Problem: Rund 60.000 USD schuldet er dem Finanzamt. Um die Last zu begleichen, sendete er Monat für Monat Schecks an das Amt. Wenn sich nachweisen lässt, dass das Geld in die Bowlingbahn geflossen ist, das er aus den Automaten abzwackte, dann ist der Fall der Untreue möglicherweise schon bald vom Tisch.

Noch kein neuer Termin

Aktuell wurde das Verfahren vorerst ausgesetzt. Zunächst gilt es, Ermittlungen anzustellen und herauszufinden, wie die Wahrheit tatsächlich aussieht. Die Buchführung des Mannes ist eine reine Katastrophe. Bisher wurde kein neuer Verhandlungstermin angesetzt.

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