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Frau eines Spielsüchtigen erhält 40.000 Euro

In einem Gerichtsverfahren beim Landgericht München I wurden die staatlichen bayrischen Spielbanken nun dazu verurteilt, der Frau eines spielsüchtigen Handwerkers eine Entschädigung in Höhe von 40.000 Euro zu zahlen. Grund dafür ist, dass besagter Spieler jahrelang in den Casinos aktiv war, obwohl diese hätten bemerken müssen, dass er ein pathologisches Spielverhalten an den Tag legt. Problematisch war vor allen Dingen, dass der Mann der Klägerin sich bereits vor über 20 Jahren, nämlich 1996, unbefristet in der Spielbank Garmisch-Partenkirchen auf Antrag selbst sperren ließ. Die Sperre wird dann üblicherweise direkt auch an alle übrigen Casinos im Land weitergegeben, so dass es eigentlich gar nicht möglich sein konnte, dort zu spielen. Obgleich die Eigensperre durchgegangen ist, wurde der Handwerker immer wieder in die Spielbanken gelassen – und verzockte so weiterhin sein gesamtes Geld.

GeldBeim Landgericht München I wurden die Jahre 2012 bis 2015 betrachte. Teilweise besuchte der Mann die Spielbanken Bad Wiessee sowie Garmisch-Partenkirchen gemeinsam mit seiner Frau, die nun gegen die Betreiber geklagt hat. Verspielt wurden allein in den wenigen Jahren rund 71.000 Euro – davon allein 67.000 in Bad Wiessee. Den Gesamtbetrag forderte die Frau des Spielsüchtigen nun komplett zurück. Alle Summen, die er vor 2012 verzockt hatte, waren zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits verjährt. Das Gericht gab der Klage größtenteils statt, doch die bayrischen Spielbanken müssen statt der erhofften 71.000 Euro lediglich 40.000 Euro zurückerstatten.

Spielsüchtiger zockte auf falschen Namen

Die Klägerin hatte das Recht ihres Mannes eingeklagt, weil dieser entschieden hat, seine Rechte an sie abzutreten – unter anderem wegen der Tatsache, dass der Handwerker mehr als nur einmal mit dem Nachnamen seiner Frau Einlass in die Spielbanken erhalten hatte. Inzwischen wurde er sogar psychologisch behandelt, nachdem 2015 das finanzielle Aus drohte. Die Therapie wird inzwischen sicher abgeschlossen sein. Man kann heute nur hoffen, dass es zu keinem Rückfall kommt.

Dass das Gericht der Frau nur einen Teil der in drei Jahren entstandenen Verluste zuspricht, hat gute Gründe. Tatsache ist, dass sich ihr Mann immer wieder am Nachnamen seiner Frau bediente, um die selbst beantragte Spielersperre zu umgehen. Die Sperre wurde nämlich auf seinen Geburtsnamen ausgestellt, der Mann hatte aber geheiratet und den Namen der Frau angenommen. Das ist heute nicht mehr unüblich, in dem Fall hat es dem Handwerker jedoch alles andere als geholfen. Schließlich waren damit innerhalb kürzester Zeit über 70.000 Euro einfach weg. Von den zugesprochenen 40.000 Euro wird die Frau wieder einen Teil abtreten müssen, denn das Gericht entschied, dass sie zwei Fünftel der Gerichtskosten selbst zu tragen hat.

Ehefrau wurde nicht für mitschuldig befunden

Dass es überhaupt eine Entschädigung gibt, verwundert ein wenig. Schließlich war die Ehefrau selbst häufig genug mit dabei, wenn ihr Mann an den Tischen im Casino spielte. Dennoch geht das Gericht von keinem Mitverschulden ihrerseits aus, da es sich bei ihr um keinen Vormund des Handwerkers handelt. Der Spieler selbst wurde ebenfalls als unschuldig eingestuft. Er hatte sich bereits 1996 von den Casinos sperren lassen und erhielt trotz allem immer wieder Zutritt. Das Gericht fand dazu klare Worte: „Eine Eigensperre dient gerade dazu, den Spieler abzuhalten, selbst wenn er die Spielbank betreten möchte. Dass der Spieler dann beim Einlass nicht von sich aus erwähnt, dass gegen ihn eine Sperre vorliegt, kann ihm nicht angelastet werden.

Die bayrischen Spielbanken werden künftig sicher noch genauer prüfen, ob ein Spieler tatsächlich schon gesperrt wurde – gerade, wenn es zu einer Änderung des Nachnamens kam. Die Frau kann zufrieden sein mit dem Urteil, denn 40.000 Euro sind eine Menge Geld. Künftig wird ihr Mann hoffentlich nicht mehr spielen. Ob seine Therapie erfolgreich war, dazu gibt es leider keine Informationen. Auch möchte man sich nicht vorstellen, wie viel der Handwerker bereits in den Jahren zuvor ausgegeben hat. Schlussendlich ist dieses Geld weg, da die Verjährungsfristen bereits abgelaufen waren. Das Gericht traf eine Entscheidung, die für Laien sicher schwer nachvollziehbar ist. Man muss zumindest davon ausgehen, dass die Frau von der Spielsucht ihres Mannes wusste. Dennoch hat sie die besagten Spielbanken immer wieder gemeinsam mit ihm besucht. Und auch an solchen Tagen werden sicher große Summen geflossen sein. Vermutungen führen aber natürlich zu keiner Rechtsprechung des zuständigen Gerichts. Dieses hat sich die Fakten angeschaut und entschieden: Ein Spieler, der sich selbst hat sperren lassen, hätte nie Zugang erhalten dürfen.

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Hoffnung auch für andere Betroffene?

Der Fall des bayrischen Handwerkers ist schon ein ganz besonderer. Man sollte nicht davon ausgehen, sein Geld einfach so verzocken zu können, um es dann einige Jahre später einzuklagen. Hier liegt eine Sachlage vor, die eigentlich gar nicht hätte entstehen sollen. Wer sich selbst in Spielbanken sperrt, der hat in der Regel keine Möglichkeit mehr, Einlass zu erhalten. Dem Handwerker ist es durch seine Heirat und das Annehmen des Nachnamens seiner Frau aber dennoch gelungen, die Betreiber „auszutricksen“. Sicher hätten diese besser nachprüfen sollen, ob eine Sperre vorliegt. Üblicherweise sind die Kontrollen gerade in Spielbanken sehr streng. Wer sich ähnlicher Mittel bedient, der sollte deshalb nicht davon ausgehen, eine Rückerstattung seiner Verluste zugesprochen zu bekommen.

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