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Neuste Jugendschutzmaßnahmen

Jugendliche müssen heute wie in Zukunft vor Glücksspiel geschützt werden. Zumindest in diesem Punkt sind sich alle Beteiligten der Branche – eingeschlossen der Staat selbst – einig. Es ist in der heutigen Zeit immens wichtiger, den Jugendschutz weiter auszubauen und verstärkt Maßnahmen auf die Beine zu stellen, die dafür sorgen, dass alle unter 18 Jahren erst gar keine Möglichkeit haben, sich dem Glücksspiel zu widmen. Das Bundesfamilienministerium ist ganz vorne mit dabei, wenn es darum geht, die Thematik stärker als bislang zu fokussieren.

Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz wurde nun ein Flyer gedruckt, der überall verteilt werden soll – insbesondere in landbasierten Spielhallen und Casinos. Das Motto des neuen Faltblattes lautet „Glücksspiel: Nix für Jugendliche“. Damit soll ab sofort eine intensivere Aufklärungsarbeit geleistet werden. Auch das Thema Spielsucht wird unbeschönigt ans Tageslicht befördert, um jungen Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Augen zu öffnen und sie schlussendlich vor einer solchen Katastrophe zu schützen.

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Informative Flyer für die Jugend

In den kommenden Tagen soll das neu gestaltete und optisch wie inhaltlich auf die junge Generation abgestimmte Faltblatt ausgelegt werden. Vor allen Dingen Gaststätten und weitere Etablissements, die Glücksspiele wie Spielautomaten und dergleichen anbieten, sollen ihre Gäste unter 18 Jahren nun verstärkt aufklären und sie mit dem neuen Flyer vertraut machen. Hier steht ganz klar geschrieben, dass Glücksspiel, gleich welcher Art, den Erwachsenen vorbehalten und nichts für Kinder und Jugendliche ist. Schließlich verleiten die bunten Daddelautomaten auch schon die kleinsten zum Knöpfe drücken, während Papa auf den Imbiss wartet, den er bestellt hat. Neben vorgenannten Messages beinhaltet der Flyer Infos, die sich an den Bundesverband Automatenunternehmer richten. Schlussendlich stehen Betreiber von Gaststätten und Spielhallen, in denen Glücksspiele angeboten werden, in der Pflicht, ihre Gäste genau zu überprüfen und auf diese Weise zu vermeiden, dass Jugendliche überhaupt Zugang zu Spielautomaten erhalten.

Betreiber in der Pflicht

Das Faltblatt ist mit einem hohen Informationsgehalt gefüllt und leicht verständlich geschrieben. Hier finden beispielsweise geltende Paragraphen Platz, die das Alter regeln und deutlich aufzeigen, ab wie viel Jahren Spieler in Spielhallen und Gaststätten „Knöpfchen drücken“ dürfen. Auch klärt das Blatt die Betreiber darüber auf, ab welchem Mindestalter sie Gästen Einlass gewähren dürfen. Schon in den kommenden Wochen wird die Verteilung der Flyer beginnen. In Aufstellern finden die Handzettel einen gut sichtbaren Platz. Sensibilisiert werden sollen dabei vorrangig gastronomische Betriebe, die heutzutage fast alle mit ein bis zwei Slot Automaten ausgestattet sind. Ihnen ist ans Herz zu legen, intensiver darauf zu achten, wer von dem Angebot Gebrauch macht.

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